Notwendige Beschlüsse für die Teilnahme an Seminaren:i

Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BtrVG

Tagesordnung
Der Betriebsrat lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Entsendung zu Schulungen« mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/der Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.

Auswahl
Das Betriebsrats-Gremium wählt in Frage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und ob sie die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.

Achtung
Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch Plätze frei sind

Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das Betriebsrats-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.

Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat beim Bildungsinstitut LEOPOLD.

Mitteilung an den Arbeitgeber
Der Betriebsrat teilt dem Arbeitgeber den Beschluss über die Schulung beim Bildungsinstitut LEOPOLD mit.

Hinweis:
Der Betriebsrat beschließt auch die Schulungen für die JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG und für die Wahlvorstandsmitglieder gemäß § 20 (3) BetrVG beim Bildungsinstitut LEOPOLD.

Hier die Zusammenstellung der notwendigen Informationen zur Teilnahme aus dem Bildungsprogramm 2019!

Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 179 (4) SGB IX

Auswahl
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst in Frage kommende
Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.

Entscheidung
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme.

Mitteilung an Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

Einladung / Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom Bildungsinstitut LEOPOLD. Der Arbeitgeber kann das Bildungsinstitut LEOPOLD mit der Durchführung des Seminares beauftragen.

Seminarkosten
Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und betriebsinterne Gespräche nicht weiterhelfen, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Bildungsinstitut LEOPOLD.

Mitteilung an den Arbeitgeber
Der Betriebsrat teilt dem Arbeitgeber den Beschluss über die Schulung mit.

Hinweis:
Der Betriebsrat beschließt auch die Schulungen für die JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG und für die Wahlvorstandsmitglieder gemäß § 20 (3) BetrVG beim Bildungsinstitut LEOPOLD.

Hier die Zusammenstellung der notwendigen Informationen zur Teilnahme aus dem Bildungsprogramm 2019!